Hinzuverdienst

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Hinzuverdienst

Seit 01.07.2017 gelten neue Regeln beim Hinzuverdienst zur Rente.
Durch das Flexi-Rentengesetz besteht die Möglichkeit 6.300,00 € pro Jahr zu einer vollen Erwerbsminderungsrente oder vorgezogenen Altersrente dazu zu verdienen, ohne das die Rente gekürzt wird. Berechnet wird der Bruttoverdienst oder bei Selbständigen der steuerpflichtige Gewinn.
Bei höherem Verdienst werden pauschal 40 % von dem Verdienst oder Gewinn, der über den 6.300,00 € liegt von der Rente abgezogen. Zur optimalen Ausgestaltung dieser Möglichkeiten ist eine unabhängige Rentenberatung zu empfehlen.

2018-09-25T10:50:55+02:00