Jahresendprämie

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Jahresendprämie

Auf Grund der Rechtsprechung des sächsischen Landessozialgerichts ist auch die Glaubhaftmachung der Jahresendprämie auf Grund von Zeugenaussagen als Arbeitsentgelt nach dem AAÜG möglich. Anträge auf Neufeststellung sind beim Zusatzversorgungsträger zu stellen. Aktuell erkennt der Zusatzversorgungsträger die Rechtsprechung des Sächsischen Landessozialgerichts nicht an. Deshalb ist Widerspruch und Klage erforderlich um den Anspruch durchzusetzen. Eine vorherige unabhängige Rentenberatung ist zu empfehlen.

2018-09-25T10:53:15+02:00