Bei ehemaligen Pädagogen der DDR mit Zusatzversorgungsanspruch wird die seit 1977 -1990 gezahlte jährliche zusätzliche Vergütung (JZV) ohne weitere Nachweise als Arbeitsentgelt anerkannt, wenn beim Zusatzversorgungsträger ein Antrag gestellt wird.
Bei ehemaligen Pädagogen der DDR mit Zusatzversorgungsanspruch wird die seit 1977 -1990 gezahlte jährliche zusätzliche Vergütung (JZV) ohne weitere Nachweise als Arbeitsentgelt anerkannt, wenn beim Zusatzversorgungsträger ein Antrag gestellt wird.