Altersrente für besonders langjährig Versicherte

//Altersrente für besonders langjährig Versicherte

Altersrente für besonders langjährig Versicherte

Seit 01.07.2014 gibt es die Altersrente für besonders langjährig Versicherte für die Geburtsjahrgänge vor 1953 bereits ab dem 63. Lebensjahr, wenn die Wartezeit von 45 Jahren aus Pflichtbeiträgen, freiwilligen Beiträgen und Kinderberücksichtigungszeiten erfüllt ist. Ab Jahrgang 1953 wird der frühestmögliche Rentenbeginn schrittweise hinausgeschoben. Pflichtbeitragszeiten aus Arbeitslosenhilfe und Arbeitslosengeld II (Hartz IV) und die Pflichtbeiträge aus Arbeitslosengeld in den letzten 2 Jahre vor Rentenbeginn werden bei den 45 Jahren nicht berücksichtigt. Die Beitragszeiten aus einem versicherungspflichtigen Minijob zählen mit dazu. Neben dem Arbeitslosengeldbezug ist ein Minijob mit einem Verdienst bis 165,00 € möglich, so dass auch während des Arbeitslosengeldbezuges in den letzten 2 Jahren Wartezeitmonate gesammelt werden können.
Praxistipp:
Erste Erfahrungen bei der Beantragung dieser Rentenart haben gezeigt, das die Rentenversicherungsträger in den Fällen Probleme haben die Wartezeit von 45 Jahren zu berechnen, bei denen in den 1990iger Jahren Sozialleistungsbezug von den damaligen Arbeitsämtern vorlag (Arbeitslosengeld, Unterhaltsgeld, Arbeitslosenhilfe). Wer die Altersrente für besonders langjährig Versicherte beantragt, sollte deshalb bei der Antragstellung alle Leistungsnachweise des Arbeitsamtes mit vorlegen, weil dann die Bearbeitung des Rentenantrages schneller geht.

2018-09-25T10:51:45+02:00