Durch das Corona-Sozialschutz-Paket wurde 2020 die Hinzuverdienstgrenze zu einer vorgezogenen Altersrente auf 44.590,00 € heraufgesetzt.
Somit ist ein voller Altersrentenbezug möglich, wenn der Verdienst unter 44591,00 € liegt. In vielen Fällen ist aber ein Teilrentenbezug besser, damit ein eventueller Anspruch auf Krankengeld bestehen bleibt, wenn man krank wird. Ich empfehle eine Beratung für alle Jahrgänge ab 1955 bis 1957, für die Beschäftigung und gleichzeitiger Rentenbezug in 2020 in Frage kommt.