Rentenabschlagsausgleich

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Rentenabschlagsausgleich

Seit 01.07.2017 wurden die Einzahlungsmöglichkeiten in die gesetzliche Rentenversicherung verbessert. Es ist möglich bereits ab Vollendung des 50.Lebensjahres zusätzliche Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung über den Rentenabschlagsausgleich einzuzahlen. Die Beiträge sind wirksam egal, wann der Einzahler in Rente gehen möchte.
Auch dazu berate ich Sie gern.

2018-09-21T11:25:31+02:00