Seit 01.07.2017 kann auch der Regelaltersrentner weiter Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen, damit den Arbeitgeberbeitragsanteil aktivieren und sich damit eine zusätzliche Rentenerhöhung erarbeiten.
Rentenerhöhung über Beitragszahlung
Service2018-09-21T11:24:52+02:00