Seit 01.07.2017 kann auch der Regelaltersrentner weiter Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen, damit den Arbeitgeberbeitragsanteil aktivieren und sich damit eine zusätzliche Rentenerhöhung erarbeiten.
Seit 01.07.2017 kann auch der Regelaltersrentner weiter Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen, damit den Arbeitgeberbeitragsanteil aktivieren und sich damit eine zusätzliche Rentenerhöhung erarbeiten.