Zusatzversorgung der Intelligenz der ehemaligen DDR

//Zusatzversorgung der Intelligenz der ehemaligen DDR

Zusatzversorgung der Intelligenz der ehemaligen DDR

Bei Anspruch auf Zusatzversorgung der Intelligenz der ehemaligen DDR sind zusätzlich zu dem Bruttoarbeitsentgelt auch Zusatzzahlungen des Betriebes anzurechnen, z.B. Neurervergütungen, Anerkennungsprämien oder Jahresendprämie. Voraussetzung ist, das diese im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis erbracht wurden. Der Zusatzversorgungsträger fordert den Nachweis der Zahlungen.

2018-09-25T10:52:30+02:00